Tel: +43 664 5448292

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Chameleon wrapping company, Niedernfritzerstraße 121, 5531 Eben im Pongau im folgenden AN, für die Durchführung von Autofolierungen.

der Chameleon wrapping company, Niedernfritzerstraße 121, 5531 Eben im Pongau im folgenden AN, für die Durchführung von Autofolierungen.

Auftragserteilung

Die Leistungen des AN sind auf der Website des AN www.chameleon-wrapping.at beschrieben.
Der Auftraggeber (AG) erhält eine Durchschrift des Auftrages.
Der AG bevollmächtigt den AN mit dem Fahrzeug im erforderlichen Ausmaß zu fahren.

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge des AN sind nur verbindlich, wenn dies auf denselben ausdrücklich vermerkt ist.

Ort der Leistungserbringung, Fertigstellung, Abholung

Ort der Leistungserbringung ist der Firmensitz des AN in 5531 Eben im Pongau, Niedernfritzerstraße 121.

Der im Auftrag angegebene Fertigstellungstermin ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich, schriftlich anders vereinbart. Der Fertigstellungstermin verschiebt sich in jeden Fall bei Eintritt unerwarteter und unvorhergesehene Ereignisse, Fälle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne Verschulden des AN.

Bei Verzug des AG mit der Abholung des Fahrzeuges ist der AN berechtigt, für die Dauer der Überschreitung eine ortsübliche Standgebühr zu verlangen. Der AN ist berechtigt, das Fahrzeug im Freien abzustellen. Die Haftung des AN ist in diesem Fall auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Der AN hat einen Anspruch bei Überschreitungen eines fix zugesagten Fertigstel­lungs­termins auf Schadenersatz nur dann, wenn die Überschreitung auf ein grobes Verschulden des AN zurückzuführen ist.

Preis

Der im Auftrag angegebene Preis ist ein Fixpreis für die dort vereinbarte Leistung.

Sollte dieser Preis aufgrund nicht vorhersehbar und erwartbar gewesener, vom AN nicht zu verantwortender Umstände eine Änderung erfahren, ist der AN zur entsprechenden Anpassung berechtigt, dies jedoch nur dann, wenn er vorgehend den AG verständigt und dessen Zustimmung eingeholt hat.

Sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Fahrzeuges und Übergabe der Rechnung in bar zur Zahlung fällig, es sei denn, dass mit dem AN eine Zahlungsfrist oder die Zahlung mit Erlagschein vereinbart wurde. In diesem Fall beträgt, wenn nicht anders vereinbart, die Zahlungsfrist von einer Woche, netto ohne Abzug. Skontoabzüge sind nur berechtigt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Gegen Ansprüche des AN kann der AG nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

Zurückbehaltungsrecht

Dem AN kommt am Fahrzeug ein Zurückbehaltungsrecht für die von ihm erbrachten Leistungen (auch für eine allfällige Standgebühr) zu, wenn es sich um ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft handelt, besteht zusätzlich das unternehmerische Pfandrecht. Der AN ist nur gegen Bezahlung seiner Ansprüche verpflichtet, das Fahrzeug an den AG zu übergeben.

Mängel

Mängel können lt. den beigefügten Garantiebestimmungen geltend gemacht werden.

Haftung

Der AN haftet nicht für den Verlust, das Abhandenkommen oder eine allfällige Beschädigung von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände.

Soweit rechtlich zulässig, wird die Haftung des AN auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt.

Gerichtsstand

Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das sachlich zulässige Gericht am Sitz des AG vereinbart.

Auf die Vereinbarung ist österreichisches Recht anzuwenden, dies gilt auch für Kollisionsnormen.